Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Werkzeug im Arbeitsschutz. Sie beschreibt systematisch, welche Gefahren an den Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb bestehen, wie groß das Risiko ist und mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Beschäftigten schützen. Grundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Pflicht zur Dokumentation regelt § 6 ArbSchG.
Eine gute Gefährdungsbeurteilung ist kein Ordner für die Schublade. Sie ist die Basis für Unterweisungen, Betriebsanweisungen, die Auswahl der Schutzausrüstung und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Wer sie sauber führt, hat bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder die Landesdirektion Sachsen die wichtigsten Nachweise sofort zur Hand.
Für wen ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Für jeden Arbeitgeber, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Schon mit dem ersten Beschäftigten, auch bei Minijobbern, Aushilfen und Auszubildenden, müssen Sie die Gefährdungen beurteilen und das Ergebnis dokumentieren. Das gilt für den Handwerksbetrieb in Chemnitz genauso wie für das Büro in Leipzig oder die Produktion im Erzgebirge.
Wichtig: Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie veraltet, haftet im Schadensfall der Arbeitgeber. Nach einem Arbeitsunfall prüfen Berufsgenossenschaft und Behörde fast immer zuerst, ob die Gefährdung beurteilt und die Maßnahmen umgesetzt wurden.
Was wir für Sie erstellen
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die Gefährdungsbeurteilung komplett oder unterstützen Sie dabei, Ihre vorhandene Dokumentation auf den aktuellen Stand zu bringen:
Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Beurteilung für Werkstatt, Lager, Produktion, Fahrzeuge und Büro
Psychische Belastung mit praxistauglichen Methoden wie Kurzfragebogen oder moderiertem Workshop
Gefahrstoffe und Maschinen mit Verweis auf Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen
Mutterschutz nach § 10 MuSchG für jeden Arbeitsplatz, auch ohne aktuelle Schwangerschaft
Maßnahmenplan mit Verantwortlichen, Fristen und Wirksamkeitskontrolle
Dokumentation digital und als PDF, gegliedert nach Arbeitsbereichen
So läuft die Gefährdungsbeurteilung mit uns ab
Unterlagen sichten
Wir prüfen, was bereits vorhanden ist, und übernehmen alles, was brauchbar ist.
Begehung vor Ort
Wir sehen uns jeden Arbeitsbereich an und sprechen mit den Beschäftigten.
Bewerten und Maßnahmen festlegen
Jede Gefährdung wird bewertet, Maßnahmen folgen dem STOP-Prinzip.
Dokumentieren und aktuell halten
Sie erhalten die fertige Dokumentation. Bei Änderungen passen wir sie an.
Psychische Belastung: oft vergessen, aber Pflicht
Seit 2013 verlangt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass auch psychische Belastungen bei der Arbeit beurteilt werden. Gemeint sind zum Beispiel Zeitdruck, ständige Unterbrechungen, Schichtarbeit, Kundenkontakt oder unklare Zuständigkeiten. In vielen Betrieben fehlt genau dieser Teil.
Wir setzen ein Verfahren ein, das zu Ihrer Betriebsgröße passt: in kleinen Teams oft ein moderiertes Gespräch, in größeren Betrieben ein anonymer Kurzfragebogen. Daraus leiten wir konkrete und umsetzbare Maßnahmen ab.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nie endgültig fertig. Sie muss überprüft und angepasst werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, insbesondere:
- bei neuen Maschinen, Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen
- bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsplätzen oder einem Umzug
- nach Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen oder Berufskrankheiten
- wenn sich Vorschriften oder der Stand der Technik ändern
- wenn Maßnahmen nicht wirken wie geplant
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist in jedem unserer Betreuungspakete enthalten. Für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten beginnt die Betreuung bei 59 € im Monat, für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten bei 99 € im Monat. Ab 20 Beschäftigten erhalten Sie ein individuelles Angebot nach Einsatzzeit.
Alle Pakete im Detail finden Sie auf unserer Preisseite. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
Gefährdungsbeurteilung in Chemnitz und Umgebung
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen in Chemnitz und der Region, auf Anfrage auch in anderen Teilen Sachsens. Die Begehung findet immer persönlich vor Ort statt.