Startseite › Leistungen › Unterweisungen

Leistung · § 12 ArbSchG

Unterweisung im Arbeits­schutz

Wir planen und führen die Arbeitsschutzunterweisungen in Ihrem Betrieb durch, abgestimmt auf Ihre Gefährdungsbeurteilung. In Präsenz, digital oder hybrid, immer mit sauberem Nachweis für BG und Behörde.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage: § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1

Mindestens einmal jährlich, Jugendliche halbjährlich

Präsenz, digital oder hybrid, passend zu Ihrem Betrieb

Nachweis mit Inhalt, Datum und Unterschrift

Was ist eine Unterweisung im Arbeitsschutz?

Mit der Unterweisung informieren Sie Ihre Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und darüber, wie sie sich schützen. Sie gehört zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers und ist in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Die Inhalte ergeben sich direkt aus der Gefährdungsbeurteilung.

Eine gute Unterweisung ist kein Vorlesen von Vorschriften. Sie ist konkret, bezieht sich auf die täglichen Abläufe und gibt Raum für Fragen. Nur so bleibt hängen, was im Ernstfall zählt.

Wann und wie oft muss unterwiesen werden?

Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit, also bei der Einstellung, beim Wechsel des Arbeitsplatzes, bei neuen Arbeitsmitteln oder neuen Verfahren. Danach muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden, nach der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal im Jahr. Für Jugendliche schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Wiederholung alle sechs Monate vor. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten zusätzlich die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.

Wichtig: Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit stattfinden und dokumentiert werden. Ohne Nachweis gilt eine Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.

Was wir für Sie übernehmen

Wir kümmern uns um die gesamte Unterweisung oder unterstützen Ihre Führungskräfte dabei:

Unterweisungsplan für das ganze Jahr mit Themen und Zielgruppen

Inhalte passend zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihren Betriebsanweisungen

Durchführung der Erst- und Wiederholungsunterweisungen

Sonderthemen wie Gefahrstoffe, Flurförderzeuge, Leitern, Brandschutz und Erste Hilfe

Nachweise mit Teilnehmerliste, Inhalt und Unterschrift, digital archiviert

Präsenz, digital oder hybrid

Vor Ort

Direkt am Arbeitsplatz, mit Vorführung an Maschinen und Gelegenheit für Fragen. Ideal für Werkstatt und Produktion.

Digital

Zeitlich flexibel für allgemeine Themen, etwa im Büro oder bei verteilten Teams. Arbeitsplatzspezifische Inhalte ergänzen wir vor Ort.

Hybrid

Grundlagen digital, praktische Teile im Betrieb. Spart Zeit und erfüllt trotzdem alle Anforderungen.

Unterweisung ist Chefsache, aber nicht Ihre Last

Die Pflicht zur Unterweisung liegt beim Arbeitgeber. Er kann die Durchführung aber delegieren, zum Beispiel an Vorgesetzte oder an uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir sorgen dafür, dass kein Termin vergessen wird und jede Unterweisung lückenlos dokumentiert ist.

Was kostet die Unterweisung?

Für Betriebe ab 20 Beschäftigten sind Unterweisungen fester Bestandteil unserer individuellen Betreuung. Kleinere Betriebe können Unterweisungen als anlassbezogene Leistung zu ihrem Paket ab 59 € im Monat hinzubuchen.

Alle Pakete finden Sie auf der Preisseite. Gern stellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre Unterweisungen zusammen.

Unterweisungen in Chemnitz und Umgebung

Wir unterweisen Ihre Teams vor Ort in Chemnitz und der Region, auf Anfrage auch darüber hinaus. Digitale Unterweisungen sind ortsunabhängig möglich.

Häufige Fragen

Fragen zur Arbeitsschutzunterweisung

Wie oft muss eine Unterweisung im Arbeitsschutz stattfinden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt ein Abstand von höchstens sechs Monaten. Zusätzlich bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder nach Unfällen.

Reicht eine Online-Unterweisung aus?

Für allgemeine Themen ja, wenn die Inhalte verstanden werden und Fragen möglich sind. Arbeitsplatzbezogene Inhalte, etwa an Maschinen oder bei Gefahrstoffen, sollten zusätzlich vor Ort vermittelt werden.

Wer darf die Unterweisung durchführen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann geeignete Vorgesetzte oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Durchführung beauftragen.

Wie wird die Unterweisung dokumentiert?

Mit Datum, Thema, Inhalt, Namen der Unterwiesenen und deren Unterschrift sowie dem Namen der unterweisenden Person. Wir liefern Ihnen den Nachweis fertig ausgefüllt.

Zählt die Unterweisung als Arbeitszeit?

Ja. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit erfolgen. Kosten dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden.

Unterweisungen, die wirklich ankommen

Kostenloses Angebot in 48 Stunden. Für Unternehmen in Chemnitz und Umgebung.