Was ist eine Unterweisung im Arbeitsschutz?
Mit der Unterweisung informieren Sie Ihre Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und darüber, wie sie sich schützen. Sie gehört zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers und ist in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Die Inhalte ergeben sich direkt aus der Gefährdungsbeurteilung.
Eine gute Unterweisung ist kein Vorlesen von Vorschriften. Sie ist konkret, bezieht sich auf die täglichen Abläufe und gibt Raum für Fragen. Nur so bleibt hängen, was im Ernstfall zählt.
Wann und wie oft muss unterwiesen werden?
Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit, also bei der Einstellung, beim Wechsel des Arbeitsplatzes, bei neuen Arbeitsmitteln oder neuen Verfahren. Danach muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden, nach der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal im Jahr. Für Jugendliche schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Wiederholung alle sechs Monate vor. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten zusätzlich die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.
Wichtig: Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit stattfinden und dokumentiert werden. Ohne Nachweis gilt eine Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.
Was wir für Sie übernehmen
Wir kümmern uns um die gesamte Unterweisung oder unterstützen Ihre Führungskräfte dabei:
Unterweisungsplan für das ganze Jahr mit Themen und Zielgruppen
Inhalte passend zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihren Betriebsanweisungen
Durchführung der Erst- und Wiederholungsunterweisungen
Sonderthemen wie Gefahrstoffe, Flurförderzeuge, Leitern, Brandschutz und Erste Hilfe
Nachweise mit Teilnehmerliste, Inhalt und Unterschrift, digital archiviert
Präsenz, digital oder hybrid
Vor Ort
Direkt am Arbeitsplatz, mit Vorführung an Maschinen und Gelegenheit für Fragen. Ideal für Werkstatt und Produktion.
Digital
Zeitlich flexibel für allgemeine Themen, etwa im Büro oder bei verteilten Teams. Arbeitsplatzspezifische Inhalte ergänzen wir vor Ort.
Hybrid
Grundlagen digital, praktische Teile im Betrieb. Spart Zeit und erfüllt trotzdem alle Anforderungen.
Unterweisung ist Chefsache, aber nicht Ihre Last
Die Pflicht zur Unterweisung liegt beim Arbeitgeber. Er kann die Durchführung aber delegieren, zum Beispiel an Vorgesetzte oder an uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir sorgen dafür, dass kein Termin vergessen wird und jede Unterweisung lückenlos dokumentiert ist.
Was kostet die Unterweisung?
Für Betriebe ab 20 Beschäftigten sind Unterweisungen fester Bestandteil unserer individuellen Betreuung. Kleinere Betriebe können Unterweisungen als anlassbezogene Leistung zu ihrem Paket ab 59 € im Monat hinzubuchen.
Alle Pakete finden Sie auf der Preisseite. Gern stellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre Unterweisungen zusammen.
Unterweisungen in Chemnitz und Umgebung
Wir unterweisen Ihre Teams vor Ort in Chemnitz und der Region, auf Anfrage auch darüber hinaus. Digitale Unterweisungen sind ortsunabhängig möglich.