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Leistung · § 11 ASiG

ASA-Sitzung ohne Aufwand

Wir bereiten Ihre ASA-Sitzungen vor, bringen die Themen aus dem Arbeitsschutz ein und erstellen das Protokoll. Sie müssen nur dabei sein. Viermal im Jahr, wie es das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt.

Auf einen Blick

Pflicht nach § 11 ASiG ab mehr als 20 Beschäftigten

Mindestens einmal pro Vierteljahr

Teilnehmer: Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, SiFa, Sicherheitsbeauftragte

Protokoll als Nachweis für BG und Behörde

Was ist eine ASA-Sitzung?

ASA steht für Arbeitsschutzausschuss. Er ist das zentrale Gremium, in dem alle Beteiligten im Betrieb regelmäßig über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beraten. In der ASA-Sitzung werden Unfälle ausgewertet, Ergebnisse von Begehungen besprochen, Maßnahmen beschlossen und deren Umsetzung verfolgt.

Ab wann ist eine ASA-Sitzung Pflicht?

Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes muss jeder Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: Wer bis 20 Stunden pro Woche arbeitet, zählt mit 0,5, wer bis 30 Stunden arbeitet, mit 0,75. Der Ausschuss tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.

Auch für kleinere Betriebe sinnvoll: Eine regelmäßige Arbeitsschutzbesprechung hält alle Beteiligten auf dem gleichen Stand. In unserem Paket für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten ist die Teilnahme an vier ASA-Beratungen pro Jahr bereits enthalten.

Unsere Leistungen rund um die ASA-Sitzung

Als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wir gesetzliches Mitglied des Ausschusses. Darüber hinaus nehmen wir Ihnen die Organisation ab:

Tagesordnung vorbereiten und rechtzeitig versenden

Fachlicher Bericht zu Begehungen, Unfällen, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen

Moderation der Sitzung, vor Ort oder per Video

Protokoll mit Beschlüssen, Verantwortlichen und Fristen

Nachverfolgung der Maßnahmen bis zur nächsten Sitzung

Wer nimmt an der ASA-Sitzung teil?

Zum Arbeitsschutzausschuss gehören:

  • der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person
  • zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, sofern es einen Betriebsrat gibt
  • der Betriebsarzt
  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • die Sicherheitsbeauftragten
Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden, etwa der Brandschutzbeauftragte oder eine Führungskraft aus einem betroffenen Bereich.

So läuft eine ASA-Sitzung mit uns ab

1

Vorbereitung

Wir stimmen Termin und Themen mit Ihnen ab und versenden die Einladung.

2

Sitzung

Rund 60 bis 90 Minuten, strukturiert und auf das Wesentliche konzentriert.

3

Protokoll

Sie erhalten das Protokoll mit allen Beschlüssen und Aufgaben.

Was kostet die Begleitung der ASA-Sitzung?

Die Teilnahme an vier ASA-Sitzungen pro Jahr ist in unserem Paket für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten ab 99 € im Monat enthalten und ebenso in der individuellen Betreuung für größere Betriebe.

Details zu allen Paketen finden Sie auf der Preisseite.

ASA-Sitzungen in Chemnitz und Umgebung

Wir begleiten Arbeitsschutzausschüsse in Chemnitz und der Region, auf Wunsch auch hybrid mit Teilnehmern per Video.

Häufige Fragen

Fragen zur ASA-Sitzung

Wie oft muss eine ASA-Sitzung stattfinden?

Mindestens einmal im Vierteljahr, also viermal pro Jahr. So steht es in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine ASA-Sitzung Pflicht?

Ab mehr als 20 Beschäftigten. Teilzeitkräfte zählen anteilig mit 0,5 bis 20 Wochenstunden und mit 0,75 bis 30 Wochenstunden.

Was gehört ins Protokoll einer ASA-Sitzung?

Datum, Teilnehmer, behandelte Themen, Beschlüsse, verantwortliche Personen und Fristen. Das Protokoll ist wichtig als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörde.

Kann die ASA-Sitzung online stattfinden?

Ja, hybride oder digitale Sitzungen sind möglich, solange alle Mitglieder teilnehmen und sich beteiligen können. Begehungen und Vor-Ort-Themen ergänzen wir im Betrieb.

Was passiert, wenn keine ASA-Sitzungen stattfinden?

Die Aufsichtsbehörde kann die Einrichtung des Ausschusses anordnen, ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Vor allem aber fehlt der regelmäßige Austausch, der Unfälle verhindert.

ASA-Sitzungen ohne Organisationsaufwand

Kostenloses Angebot in 48 Stunden. Für Unternehmen in Chemnitz und Umgebung.