Startseite › Leistungen › Gefährdungsbeurteilung

Leistung · § 5 ArbSchG

Gefährdungs­beurteilung erstellen lassen

Wir erstellen, prüfen und aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Vor Ort in Ihrem Betrieb, für alle Arbeitsbereiche und vollständig dokumentiert, inklusive psychischer Belastung.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage: §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

Pflicht für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten

Inklusive psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6

Dokumentation, die bei BG und Behörde standhält

In jedem Paket enthalten, Betreuung ab 59 € im Monat

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Werkzeug im Arbeitsschutz. Sie beschreibt systematisch, welche Gefahren an den Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb bestehen, wie groß das Risiko ist und mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Beschäftigten schützen. Grundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Pflicht zur Dokumentation regelt § 6 ArbSchG.

Eine gute Gefährdungsbeurteilung ist kein Ordner für die Schublade. Sie ist die Basis für Unterweisungen, Betriebsanweisungen, die Auswahl der Schutzausrüstung und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Wer sie sauber führt, hat bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder die Landesdirektion Sachsen die wichtigsten Nachweise sofort zur Hand.

Für wen ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Für jeden Arbeitgeber, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Schon mit dem ersten Beschäftigten, auch bei Minijobbern, Aushilfen und Auszubildenden, müssen Sie die Gefährdungen beurteilen und das Ergebnis dokumentieren. Das gilt für den Handwerksbetrieb in Chemnitz genauso wie für das Büro in Leipzig oder die Produktion im Erzgebirge.

Wichtig: Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie veraltet, haftet im Schadensfall der Arbeitgeber. Nach einem Arbeitsunfall prüfen Berufsgenossenschaft und Behörde fast immer zuerst, ob die Gefährdung beurteilt und die Maßnahmen umgesetzt wurden.

Was wir für Sie erstellen

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die Gefährdungsbeurteilung komplett oder unterstützen Sie dabei, Ihre vorhandene Dokumentation auf den aktuellen Stand zu bringen:

Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Beurteilung für Werkstatt, Lager, Produktion, Fahrzeuge und Büro

Psychische Belastung mit praxistauglichen Methoden wie Kurzfragebogen oder moderiertem Workshop

Gefahrstoffe und Maschinen mit Verweis auf Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen

Mutterschutz nach § 10 MuSchG für jeden Arbeitsplatz, auch ohne aktuelle Schwangerschaft

Maßnahmenplan mit Verantwortlichen, Fristen und Wirksamkeitskontrolle

Dokumentation digital und als PDF, gegliedert nach Arbeitsbereichen

So läuft die Gefährdungsbeurteilung mit uns ab

1

Unterlagen sichten

Wir prüfen, was bereits vorhanden ist, und übernehmen alles, was brauchbar ist.

2

Begehung vor Ort

Wir sehen uns jeden Arbeitsbereich an und sprechen mit den Beschäftigten.

3

Bewerten und Maßnahmen festlegen

Jede Gefährdung wird bewertet, Maßnahmen folgen dem STOP-Prinzip.

4

Dokumentieren und aktuell halten

Sie erhalten die fertige Dokumentation. Bei Änderungen passen wir sie an.

Psychische Belastung: oft vergessen, aber Pflicht

Seit 2013 verlangt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass auch psychische Belastungen bei der Arbeit beurteilt werden. Gemeint sind zum Beispiel Zeitdruck, ständige Unterbrechungen, Schichtarbeit, Kundenkontakt oder unklare Zuständigkeiten. In vielen Betrieben fehlt genau dieser Teil.

Wir setzen ein Verfahren ein, das zu Ihrer Betriebsgröße passt: in kleinen Teams oft ein moderiertes Gespräch, in größeren Betrieben ein anonymer Kurzfragebogen. Daraus leiten wir konkrete und umsetzbare Maßnahmen ab.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nie endgültig fertig. Sie muss überprüft und angepasst werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, insbesondere:

  • bei neuen Maschinen, Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen
  • bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsplätzen oder einem Umzug
  • nach Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen oder Berufskrankheiten
  • wenn sich Vorschriften oder der Stand der Technik ändern
  • wenn Maßnahmen nicht wirken wie geplant
In der laufenden Betreuung behalten wir das für Sie im Blick und melden uns, wenn eine Anpassung fällig ist.

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist in jedem unserer Betreuungspakete enthalten. Für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten beginnt die Betreuung bei 59 € im Monat, für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten bei 99 € im Monat. Ab 20 Beschäftigten erhalten Sie ein individuelles Angebot nach Einsatzzeit.

Alle Pakete im Detail finden Sie auf unserer Preisseite. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.

Gefährdungsbeurteilung in Chemnitz und Umgebung

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen in Chemnitz und der Region, auf Anfrage auch in anderen Teilen Sachsens. Die Begehung findet immer persönlich vor Ort statt.

Häufige Fragen

Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Muss ich als kleiner Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung haben?

Ja. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten. Seit 2013 müssen auch Kleinbetriebe das Ergebnis schriftlich oder digital dokumentieren.

Darf ich die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen?

Grundsätzlich ja, die Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber. Er muss sich dabei aber von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt beraten lassen. Genau diese Beratung und auf Wunsch die komplette Erstellung übernehmen wir.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das hängt von Größe und Branche ab. Bei kleinen Betrieben genügt oft ein Termin vor Ort, die Dokumentation erhalten Sie anschließend. Größere Betriebe gehen wir Bereich für Bereich durch.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung erneuert werden?

Es gibt keine feste Frist. Sie muss aktuell sein, also immer dann angepasst werden, wenn sich Arbeitsplätze, Abläufe, Maschinen oder Stoffe ändern und nach Unfällen. Eine regelmäßige Überprüfung, etwa einmal im Jahr bei der Begehung, ist sinnvoll.

Was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlt?

Die Aufsichtsbehörde kann Maßnahmen anordnen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Nach einem Unfall drohen außerdem Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und im schlimmsten Fall strafrechtliche Folgen für die Geschäftsführung.

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung im Preis enthalten?

Die Beurteilung der psychischen Belastung ist Teil einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung. Welcher Umfang für Ihren Betrieb sinnvoll ist, klären wir im Angebot.

Ihre Gefährdungsbeurteilung auf dem aktuellen Stand

Kostenloses Angebot in 48 Stunden. Für Unternehmen in Chemnitz und Umgebung.